Geltungsbereich
- 1.1 Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen näher bezeichnet.
- 1.2 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmerentgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
- 1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
- 2.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
- 2.2 Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
- 2.3 Das Reisebüro ist berechtigt folgende Serviceentgelte für die unter 1.2 erbrachte Vermittlung gelten zu machen:
Bahn | ||
Fahrplanauskünfte | je Reiseziel | € 3,00 |
Ausstellung von Fahrausweisen (DB-Ticket) inkl. Platzreservierung | ||
– bis zu einen Fahrkartenkauf von 50,- € | je Fahrausweis | € 5,00 |
– ab einen Fahrkartenkauf von 51,- € | je Fahrausweis | € 10,00 |
Fahrausweisrücknahme | je Fahrausweis | € 10,00 |
Gruppenfahrscheine | je Gruppenfahrschein | € 10,00 |
Fähren | ||
Fahrplanauskunft | je Reiseziel | € 5,00 |
Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets | je Vorgang | € 20,00 |
Umbuchung/Stornierung von Fährtickets | je Vorgang | € 10,00 |
Flug | ||
Vertriebs- und Serviceentgelte innerdeutsch/europäisch/interkontinental | ||
gesamter Flugpreis inkl. aller Steuern | je Ticket | 10% mind. jedoch €20,00 |
Zuschlag Papierflugschein | je Ticket | € 10,00 |
Rücknahme/Umbuchung von Flugscheinen | je Ticket | € 15,00 |
Hotel und Mietwagen | ||
Hotel- und Mietwagenbuchung manuell | je Vorgang | € 10,00 |
Visa | ||
Visabeschaffung | je Vorgang | € 30,00 |
(zuzüglich der Visagebühren der jeweiligen Botschaft, inkl. Porto) | ||
Sonstige Entgelte | ||
Bescheinigungen (z.B. Fahrpreis) | je Bescheinigung | € 2,50 |
Ausarbeitung individueller Reiseangebote* | je Reiseziel | € 50,00 |
Anmeldung Sitzplätze + Sondergepäck | je Vorgang | € 10,00 |
(zuzüglich der Gebühren der jeweiligen Airline) | ||
*Verrechnung erfolgt bei Buchung der ausgearbeiteten Reise. Bei Bezahlung der Serviceentgelte per Kreditkarte erheben wir 1% Aufschlag als Kostenbeteiligung zum Disagio. |
Anmeldung für mehrere Personen
- 3.1 Soweit die Anmeldung/Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, haftet der Anmeldende/Buchende auch für die Erfüllung des Vertrages durch die Mitreisenden.
- 3.2 Soweit der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten bei der Anmeldung zu erklären.
Buchungsgestätigung
- 4.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
- 4.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
- 4.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
- 4.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
Haftung des Reisebüros
- 5.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
- 5.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt § 651 h BGB.
Rücktritt / Änderung / Umbuchung
- 6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
- 6.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
- 6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
- 6.4 Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchsversicherung.
- 6.5 Bei Stornierungen , Änderungen oder Umbuchungen von Reiseleistungen ist das Reisebüro berechtigt, neben den durch den Veranstalter anfallenden Storno- , Änderungs- oder Umbuchungskosten, die in den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalter zu finden sind, eigene Stornierungs- Änderungs- oder Umbuchungsentgelte gelten zu machen.
Bei Stornierung:
5% des Reisepreis, jedoch mindestens € 50,– pro Buchung
Bei Änderung oder Umbuchung:
€ 25,– pro Person, zuzüglich eventueller Serviceentgelte bei Neubuchung. - 6.6 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
Hinweis auf besondere Bestimmungen
- 7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
- 7.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
- 7.3 Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
Zahlungsverkehr
- 8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
- 8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
- 8.3 Zahlungen können erfolgen durch
- – Bankeinzug
- – Kreditkarte (Hierdurch können zusätzliche Kosten -Disagio- durch das Kreditkarteninstitut entstehen, die vom Reiseveranstalter oder Reisebüro gelten gemacht werden können)
- – Überweisung
- – Barzahlung im Reisebüro
- 8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
- 8.5 Buchungs-, Stornierungs- Änderungs- oder Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
- 8.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.
Verjährung
- 9.1 Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
- 9.2 Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Sonstige Regelungen
- 10.1 Es gilt Deutsches Recht.
- 10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
- 10.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
- 10.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.
- 10.5 Das Reisebüro nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Overather Reisen GmbH / Stand: 01.03.2023